Die Schöneberger Terrassen – ein Beitrag zum Denkmalwert der Nachkriegsmoderne der 70er Jahre und des sozialen Wohnungsbaus in Berlin
Erscheinungsjahr: 2018
Bereits vielfach diskutiert und immer wieder revidiert, ruft die Frage nach der Bedeutung der Bauten der Nachkriegsmoderne noch immer höchst kontroverse Einschätzungen hervor. Diese basieren weniger auf der eigentlichen Fragestellung nach historischen, architektonischen oder kulturellen Werten, sondern sind zumeist Ausdruck tiefsitzender persönlicher Empfindungen. Sie erschweren einen vernünftigen Diskurs gerade bei der denkmalpflegerischen Auseinandersetzung mit den Bauten der 50er bis 80er Jahre. Es ist daher ein wichtiges Anliegen, diese Werte in den Vordergrund zu rücken. Sie können für zukünftige Generationen von großer Bedeutung sein. Die vorliegende Arbeit ist ein weiterer wissenschaftlicher Beitrag zur Verwirklichung dieses Ziels. In ihrem Mittelpunkt steht dabei ein nahezu unbekannter West-Berliner Wohnkomplex aus den 70er Jahren, die „Schöneberger Terrassen“.
Ziel der Arbeit ist es, neben der Förderung des Bekanntheitsgrades des Wohnkomplexes, diesen einer denkmalpflegerischen Betrachtung zu unterziehen. Als ein Sonderprojekt des sozialen Wohnungsbaus der Gemeinnützigen Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft (GSW) steht dabei nicht nur seine architektonische Gestaltung im Vordergrund. Auch das dem Wohnkomplex zugrundeliegende gemeinschaftsfördernde und auf die Bedürfnisse der Bewohner angepasste Konzept ist Thema dieser Arbeit und findet ebenfalls Eingang in die denkmalpflegerische Betrachtung.
Neben der historischen Betrachtung der Planungshintergründe sowie der äußerst heterogenen Architekturepoche der Nachkriegsmoderne, widmet sich die Arbeit sowohl dem Eigentümer, dem Architekten Waldemar Poreike, dem Planungs- und Bauprozess sowie dem heutigen Erscheinungsbild und den aktuellen sozialen Problemen vor Ort als auch deren möglichen Ursachen. Daran anknüpfend wird die Debatte um die nach wie vor umstrittene Bedeutung der Werke der Nachkriegsmoderne aufgezeigt. Die darauffolgende Einführung in die denkmalrechtlichen Bestimmungen dient als Leitfaden für die abschließende Beurteilung der Denkmalfähigkeit der „Schöneberger Terrassen“.
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die „Schöneberger Terrassen“ in der Geschichte des sozialen Wohnungsbaus in West-Berlin eine beispielgebende Rolle einnehmen. [–]Dies begründet sich nicht nur aus der Architektur, sondern auch aus dem die Architektur durchdringenden gemeinschaftsfördernden Ansatz. Objekt und Konzept sind in diesem Beispiel untrennbar miteinander verknüpft und nach denkmalpflegerischen Maßstäben schutzwürdig.