Auswirkungen vorzeitiger Vertragsbeendigungen bei PPP-Projekten

Empirische Untersuchung und Modellrechnung am Beispiel des Schulsektors

Umfang: 223 Seiten
Erscheinungsjahr: 2013
ISBN 978-3-7983-2409-1
16,90 

PPP-Projekte zeichnen sich durch einige Besonderheiten gegenüber Eigenrealisierungen aus. Die normalerweise in Abschnitten durch den Markt zu erfüllenden Aufgaben bei der Beschaffung von Infrastruktur, bestehend aus der Planung, dem Bau oder der Sanierung, der Finanzierung und dem Betrieb, werden bei PPP-Projekten ganzheitlich für eine bestimmte Zeitspanne an einen privaten Partner übergeben. Damit einhergehend besteht für den privaten Partner die Aufgabe, die für ihn beeinflussbaren Risiken zu übernehmen und das Gebäude so zu planen und zu bauen, dass es wirtschaftlich über die Dauer des Vertrages betrieben werden kann. Um diese Aufgabe nach den Maßgaben erfüllen zu können, müssen die Verträge angemessene Laufzeiten haben.Die langfristige Bindung an einen Partner kann jedoch aus verschiedenen Gründen problematisch sein. Beispielsweise kann es zu einer veränderten Meinungsbildung in der Bevölkerung und der Politik kommen, die eine Weiterführung des Projektes nicht mehr sinnvoll erscheinen lässt.Ziel der Arbeit war es daher, eine Regelung zu finden, die es der öffentlichen Hand ermöglicht, mehr Flexibilität in diese sinnvollerweise langfristigen Verträge zu bringen. Dabei sollen bereits verwendete Regelungen aus dem Ausland helfen, eine funktionierende Lösung zu antizipieren. Des Weiteren soll die Meinung zu der ermittelten Regelung der vertraglichen Sollbruchstellen (VSS) empirisch überprüft werden, um festzustellen, ob die Regelung dazu in der Lage sein kann, dem bestehenden Risikoempfinden der öffentlichen Hand entgegenzuwirken, bzw. das Sicherheitsempfinden zu steigern. Abschließend werden die Konsequenzen aus den gewonnenen Erkenntnissen der VSS in einer Modellrechnung auf die monetären Auswirkungen – bezogen auf die Wirtschaftlichkeit der Modelle – für die öffentliche Hand und den Steuerzahler transparent gemacht und überprüft.Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich die Anhandgabe eines Vertragsbausteins, der die öffentliche Hand in die Lage versetzt, bspw. nach 10, 15 oder 20 Jahren aus einem 25 Jahre andauernden Vertrag zu vorher bekannten und vertraglich fixierten Kosten auszusteigen, einen positiven Beitrag zur Stärkung des Sicherheitsempfindens der Mitarbeiter der öffentlichen Hand leisten kann. Des Weiteren kann festgehalten werden, dass durch die Nutzung der Sonderkündigungs-regelung VSS durch die öffentliche Hand zwar immer höhere Ausgaben auf den Steuerzahler zukommen, als wenn der PPP-Vertrag bis zum vorgesehenen Ende weiter laufen würde. Jedoch ist der Ausstieg unter den hier angenommenen Eingangswerten gegenüber der zugrunde gelegten Eigenrealisierung als akzeptabel anzusehen.